Physiotherapie/Krankengymnastik (KG)
Wir rechnen alle klassischen Kassenrezepte im Bereich Physiotherapie ab.

Wir kombinieren klassische Physiotherapie mit moderner Biomechanik. Für nachhaltige Ergebnisse und echte Lebensqualität.
Termin online buchenUnser Therapieansatz
Wir behandeln nicht nur Symptome, sondern analysieren Bewegungsursachen präzise, ganzheitlich und individuell.
Unser Ziel: schmerzfrei bewegen. Heute, morgen und langfristig.





Biomechanische Analyse
Mit geschultem Auge und ganzheitlichem Verständnis analysieren wir Bewegungsabläufe, Gelenkwinkel und Muskelaktivität. Das ermöglicht präzise Diagnosen und maßgeschneiderte Therapiepläne.
„Faszien sind viel mehr als ein Ansammlung wabbeliger Gummibänder. Es ist ein kompliziertes Netzwerk aus Beobachtungs- und Meldeaussenposten. Alle sammeln eingehende Informationen und übermitteln sie dem Gehirn. Faszien sind so reich an sensorischen Input wie die Zunge oder gar die Augen. Wahrscheinlich sogar noch mehr, da sie Informationen von überall herbekommen.“Dr. R. Schleipp


Leistungen
Wir rechnen alle klassischen Kassenrezepte im Bereich Physiotherapie ab.
Mobilisation spezifischer Gelenke auf Basis physiotherapeutischer Aus- und Weiterbildungen.
Therapie zur Entwässerung des Körpers von Ödemen/Flüssigkeitseinlagerungen unterschiedlicher Art.
Physiotherapie für Neurologische Themen rund um das zentrale und periphere Nervensystems (Schlaganfall, Paresen, MS ect).
KGG ist ein gerätegestütztes Training unter physiotherapeutischer Anleitung. Ziel ist es, Kraft, Ausdauer, Koordination und Beweglichkeit zu verbessern. Die Leistung wird vom Arzt über eine Heilmittelverordnung verordnet und findet in unserem Trainingsbereich mit medizinischen Trainingsgeräten statt. Trainiert wird einzeln oder in Kleingruppen mit maximal drei Personen.
Ergänzende Anwendungen je nach Heilmittelverordnung.
Sie interessieren sich für private Einzelbehandlungen, Rolfing oder Personal Training?
Zu den SelbstzahlerangebotenInformation zu Kassenrezepten
Für ein Physiotherapie-Rezept der gesetzlichen Krankenkasse zahlen Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren ohne gültige Befreiung 10 % der Behandlungskosten plus 10 € je Verordnung, wenn die erste Behandlung bis einschließlich 31.12.2026 stattfindet. Die Zuzahlung ist höchstens so hoch wie die Kosten der tatsächlich erbrachten Behandlung. Für Verordnungen, bei denen die erste Behandlung ab 01.01.2027 stattfindet, beträgt die Pauschale 15 € je Verordnung.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind zuzahlungsfrei. Wenn Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung beantragen. Die Grenze liegt grundsätzlich bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken unter gesetzlichen Voraussetzungen bei 1 %.
Die gesamte Zuzahlung ist am ersten Behandlungstag fällig, zu Beginn Ihrer Behandlungsserie. Bitte bringen Sie eine gültige Befreiungsbescheinigung mit.
Rechtsgrundlagen: §§ 32, 61 und 62 SGB V Physiotherapie-Vertrag, § 8 Änderung ab 2027 (Bundesgesetzblatt).
Therapieablauf
Kontakt
Egal ob akute Beschwerden, chronische Schmerzen oder der Wunsch nach mehr Beweglichkeit: Wir sind für Dich da. Melde Dich jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch oder direkt zur Therapie an.
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